Zuletzt aktualisiert am 15. Oktober 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge zwischen der Elnosro B.V. (Steelbag) und ihren Kunden.

§ 1 – Begriffsbestimmungen

Steelbag: der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die mit Steelbag einen Vertrag abschließt.

Vertrag: jede Vereinbarung zwischen Steelbag und dem Kunden.

§ 2 – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge zwischen Steelbag und dem Kunden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen treffen.

§ 3 – Angebote und Offerten

  • Alle Angebote und Offerten sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben.
  • Angebote und Offerten sind 30 Tage gültig, sofern in der Offerte keine andere Frist genannt wird.
  • Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
  • Bei offensichtlichen Irrtümern in der Offerte ist Steelbag nicht gebunden.

§ 4 – Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Offerte schriftlich annimmt oder wenn Steelbag mit der Ausführung des Auftrags beginnt.

§ 5 – Ausführung

  • Steelbag führt jeden Auftrag nach bestem Wissen und Können aus.
  • Steelbag darf Arbeiten durch sorgfältig ausgewählte Dritte ausführen lassen.
  • Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich und begründen bei Überschreitung keinen Schadensersatzanspruch.

§ 6 – Zahlung

  • Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
  • Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug, und es können Verzugszinsen (1% pro Monat) berechnet werden.
  • Sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Beitreibung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7 – Lieferung und Gefahrübergang

  • Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung; frei Steelbag, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  • Das Risiko von Beschädigung oder Verlust geht bei Lieferung auf den Kunden über.
  • Transport- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.

§ 8 – Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte bleiben Eigentum von Steelbag, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat. Produkte unter Eigentumsvorbehalt dürfen nicht verpfändet oder in anderer Weise belastet werden.

§ 9 – Gewährleistung

  • Steelbag gewährleistet, dass die Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
  • Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.
  • Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch, eigenen Reparaturen oder Änderungen durch den Kunden.

§ 10 – Haftung

  • Steelbag haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
  • Die Haftung ist auf den Rechnungsbetrag oder den von der Versicherung gezahlten Betrag begrenzt.

§ 11 – Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (wie Störungen im Internet oder Telekommunikation, Transportprobleme oder behördliche Maßnahmen) werden die Verpflichtungen von Steelbag ausgesetzt. Bei dauerhafter höherer Gewalt kann der Vertrag ohne Schadensersatz aufgelöst werden.

§ 12 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Auf alle Verträge findet niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden vorzugsweise einvernehmlich gelöst. Gelingt dies nicht, wird der Streit dem zuständigen Gericht am Sitz von Steelbag vorgelegt.

§ 13 – Kontakt

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder telefonisch unter +31 58 767 6290.